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BPatG, 18.12.2003 - 10 W (pat) 702/03 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- BPatG, 16.01.2003 - 10 W (pat) 714/01
Vibratoren
Auszug aus BPatG, 18.12.2003 - 10 W (pat) 702/03
Zur begehrten Rückzahlung der Beschwerdegebühr trägt die Anmelderin vor, sie habe das Patentamt im Hinblick auf den Senatsbeschluss 10 W (pat) 714/01 vom 16. Januar 2003 im Mai 2003 gebeten, der Beschwerde abzuhelfen, was es aber nicht getan habe.Im Senatsbeschluss 10 W (pat) 714/01 vom 16. Januar 2003 (Volltext in juris, LS in Mitt 2003, 424), der ebenfalls zum Musterschutz angemeldete Vibratoren betraf und auf dessen Begründung Bezug genommen wird, hat der Senat einen Verstoß gegen die guten Sitten verneint.
- BGH, 09.07.1953 - IV ZR 242/52
Sicherungsübereignung. Gläubigergefährdung
Auszug aus BPatG, 18.12.2003 - 10 W (pat) 702/03
Ein Verstoß gegen die guten Sitten ist anzunehmen, wenn das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verletzt wird, wobei aufgrund der fortschreitenden Liberalisierung der Anschauungen über Sitte und Moral von diesem Ausschlusstatbestand nur sehr zurückhaltend Gebrauch zu machen ist, wenn es um Verstöße gegen das Schamgefühl bzw die Sexualmoral geht (…vgl Eichmann/v. Falckenstein, GeschmMG, 2. Aufl, § 7 Rdn 72; BGHZ 10, 228, 232;… zur entsprechenden Vorschrift bei den anderen gewerblichen Schutzrechten zB Schulte, PatG, 6. Aufl, § 2 Rdn 23;… Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl, § 8 Rdn 612).